Liebe Mitglieder der Tennisabteilung,
wir hoffen, Ihr habt alle besinnliche Weihnachtsfeiertage erlebt.
Kurz vor dem Fest hat die Landesregierung NRW die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verschärft:
Neben dem bereits geforderten 2G-Nachweis aller in der Tennishalle Spielenden ist ab MORGEN, den 28.12.2021 zusätzlich ein Testnachweis gefordert.
Zum Spielen in der Halle sind von allen Spielenden also erforderlich:
- ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder die Genesung, letzteres nicht älter als 6 Monate, in maschinenlesbarer Form (QR-Code)
- ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests,
- ein Identitätsnachweis.
Dies ist auch für 3-fach geimpfte Personen notwendig.
Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre reicht der Schnelltestnachweis, da ja während der Schulferien nicht in der Schule getestet werden kann.
Kinder vor Schuleintritt benötigen keinen Nachweis.
Wir sind dazu verpflichtet, die oben genannten Nachweise zu überprüfen.
Wir bitten um Euer Verständnis für diese Maßnahmen.
Euch allen ein schönes Spiel und einen guten Rutsch in ein hoffentlich besseres Jahr 2022.
Beste Grüße
Eure Abteilungsleitung Tennis
SV Blau-Weiß Hand e.V.