Für die Ausübung des Sports gilt …
- Sport draußen: Keine einschränkenden Regeln
- Sport drinnen: Keine einschränkenden Regeln
Für die Gastronomie gilt:
- Innen- und Außengastronomie:
- Keine einschränkenden Regeln
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen empfiehlt weiterhin zur Vermeidung von Infektionen in möglichst allen Lebensbereichen, Folgendes zu beachten:
- Aus der Verordnung
- „Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt…“:
- Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie
- Empfohlene Schutzimpfungen wahrnehmen!
- Kein Kontakt mit anderen bei typischen Symptomen einer Coronainfektion!
- Maskentragen in Innenräumen und bei Nichteinhaltung von Mindestabständen!
- Möglichst 1,5 Meter Abstand zu fremden Personen einhalten!
- Allgemeine Hygieneregeln unbedingt beachten!
- Beim Betrieb von gastronomischen Einrichtungen wird empfohlen, zwischen den Tischen einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Information zur Corona-Test-und-Quarantäneverordnung:
S.V. Blau-Weiß Hand e.V.