Die Corona-Schutzmaßnahmen sind zum 7. April 2023 ausgelaufen.
Am 7. April ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz § 28b ausgelaufen. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Maßnahmen sind weggefallen – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes.
Weitere Informationen:
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – BZgA
- Die Bundesregierung – Ende der Corona-Maßnahmen
S.V. Blau-Weiß Hand e.V.